Beschaffung von Urkunden aus der Ukraine
Im Falle, wenn Sie eine Urkunde aus der Ukraine beschaffen müssen oder wollen, haben Sie drei Möglichkeiten dies ordnungsgemäß zu tun:
- in der Ukraine eine entsprechende Urkunde selbstständig persönlich beantragen und erhalten;
- eine Person Ihres Vertrauens bzw. eine Anwaltskanzlei in der Ukraine durch eine notarielle Vollmacht damit beauftragen (berücksichtigen Sie dazu das Merkblatt der Deutschen Botschaft in der Ukraine https://kiew.diplo.de/blob/1231916/37509a59346b2c72b7ea2c57acc6530f/pdf-urkundenbeschaffung-data.pdf);
- die Prozedur der Urkundenbeschaffung im Generalkonsulat benutzen.
Bei der Urkundenbeschaffung durch das Konsulat müssen Sie berücksichtigen:
- es gibt leider keine festgesetzen Bearbeitungsfriste , daher dauert die Bearbeitung der Anträge in den zuständigen Behörden oft sehr lange, bis mehrere Monate;
- bei der Urkundenbeschaffung durch das Konsulat gibt es keine Möglichkeit die Urkunde gleich mit dem Apostille-Stempel zu beantragen;
- Konsulargebühr beträgt 28 bzw. 45 EUR, abhängig von dem Typ des Dokumentes. Konsulargebühren
Wir werden Ihren Urkundenbeschaffungsantrag gerne annehmen und bearbeiten, empfehlen aber diese Prozedur persönlich bzw. durch notarielle Vollmacht abzuwickeln.
Wenn Sie Dokumentenbeschaffung im Generalkonsulat beantragen möchten, schicken Sie per Post Ihr ausgefülltes Formular zusammen mit Kopien des Passes, der deutschen Anmeldebestätigung sowie aller dazugehörigen ukrainischen Dokumente, der Überseisungsbestätigung der Konsulargebühr sowie dem markierten Briefumschlag mit der Adresse des Antragstellers, an das Generalkonsulat der Ukraine in München, Lessingstraße 14, 80336 München.