Оформлення віз в ГКУ в Мюнхені / Visabeantragung in dem Generalkosulat in München
Sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Ukraine vom 26.07.2005genießen die Bürger der EU-Länder, der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie Fürstentums Liechtenstein für die Reisen bis 90 Kalendertage im Laufe von 180 Kalendertagen eine visumfreie Regime. Herzlich Willkommen in der Ukraine!
Hinweis für Staatsbürger der Länder, die visafreie Einreise in der Ukraine genießen:
Laut neuer Regelung (Ende 2015 in Kraft getreten) werden bei der visafreien Einreise bzw. bei der nachfolgenden Ausreise aus der Ukraine lediglich letzte 180 Tage berücksichtigt. Während dieser 180 Tage muss die 90-tagige visafreie Aufenthaltsfrist nicht überschritten werden.
Beachten Sie auch bitte, dass es kein kurzfristiges Visum für die Staatsbürger von Ländern mit visafreier Einreise in die Ukraine ausgestellt werden kann.
Zum Beispiel:
Soll man bei der Einreise in der Ukraine schon 80 Tage während der letzten 180 Tage verbracht, ist es noch eine Aufenthalt für 10 Tage erlaubt. Falls es eine längere Aufenthaltsfrist erwünscht wird, muss man einfach die entsprechende Zeit abwarten (d.h. muss man im o.g. Fall für 15 Tage statt 10 Tage Aufenthalt einfach 5 Tage später einreisen).
Es gibt 3 Typen derUkrainischen Visa:
Transitvisum (Typ B). Visa des Typs B werden in den Fällen ausgestellt, in denen ein Ausländer/Staatsloser beabsichtigt, durch die Ukraine zu reisen, und jede Transitperiode nicht länger als 5 Tage dauert. Visa des Typs B werden als Einfach-, Doppel- oder Mehrfachvisa mit einer Gültigkeit von maximal 1 Jahr oder einer anderen Periode, abhängig von den eingereichten Unterlagen, ausgestellt.
Kurzzeitvisa (Typ C). Visa des Typs C werden in Fällen ausgestellt, in denen ein Ausländer/ Staatenloser beabsichtigt, sich innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage in der Ukraine aufzuhalten. Visa des Typs C werden als Einfach-, Doppel- oder Mehrfachvisa mit einer Gültigkeit von 6 Monaten oder einer anderen Periode ausgestellt, können aber nicht für mehr als 5 Jahre ausgestellt werden.
Langzeit-Visa (Typ D). Visa des Typs D werden in Fällen ausgestellt, in denen ein Ausländer/ Staatenloser beabsichtigt, eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Ukraine zu beantragen. Visa der Kategorie D werden als Mehrfachvisa mit einer Gültigkeit von 90 Tagen ausgestellt.
Die Bürger mancher Länder können Ihr Visum online beantragen und, ohne das Konsulat zu besuchen, als Datei erhalten und ausdrucken.
document confirming the purpose of the visit (more information on e-Visa supporting documents per each category may be found at the Help section of the MFA e-Visa website).
Step 4. Pay the fee (85 USD) online by MasterCard/Visa card.
All e-Visa applications are processed within 9 business days.
e-Visa or visa refusal letter is sent to the applicant’s email addressin pdf format.
e-Visas are issued as single entry visas valid for up to 30 days.
All applicants should submit their printed e-Visas (along with their valid travel documents) to Ukraine’s State Border Guard Service officers when entering Ukraine.
WICHTIG! Bitte drucken Sie Ihr ausgefülltes Visumformular und die Email-Bestätigung des Visumtermins aus und bringen Sie diese zusammen mit anderen Unterlagern ins Konsulat zum Visumgespräch mit.
Für die Beantragung eines Visums im Generalkonsulat sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Ein gültiger Original-Reisepass oder ein Kinderreisepass, falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens drei Monate nach der beabsichtigten Ausreise aus der Ukraine gültig sein und mindestens zwei freie Seiten beinhalten. Während der Bearbeitungszeit verbleiben die Pässe bei der Visastelle.
2. Einen Visumformular ist es nach der Anmeldung und Terminvereinbarung (siehe die Taste "Schedule an appointment" oben) auszudrucken. Für die Kinder, die in den Reisepass der Eltern eingetragen sind, werden gesonderte Visumformulare eingereicht. Visumformulare der Minderjährigen werden von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern unterschrieben.
3. Zwei Passbilder, Format 3 x 4 cm.
4. Eine in der Ukraine geltende Krankenversicherung.
5. Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel (Kontoauszug bzw./und Gehaltsnachweis für die letzten 3 Monate).
6. E-Mail Bestätigung über einen vereinbarten Termin.
7. Die Konsulargebühr ist nach der Vorsprache mit dem zuständigen konsularischen Mitarbeiter der Botschaft bzw. des Konsulats zu bezahlen.
Für die Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.
Abhängig vom Ziel der Einreise und des Visumtyps ist zusätzlich eine der folgenden Unterlagen einzureichen:
I. Für die Beantragung des Transitvisums (Typ B)
- Nachweis des Transitcharakters der Reise (ggf. – Visum für ein Drittland, Ticket usw.);
- Nachweis des Transitcharakters der Beförderung von Gütern und Passagieren mit Straßenfahrzeugen;
- Lizenz für internationale Transporte, ausgestellt durch die zuständige Behörde des Aufenthaltsstaates;
II. Für die Beantragung des kurzfristigen Visums (Typ C)
- notariell beglaubigte Einladung der empfangenden Person, welche in der Ukraine wohnhaft ist;
- Einladung einer in der Ukraine registrierten juristischen Person, auf dem Firmenblatt mit Unterschrift des geschäftsführers und dem Firmenstempel, mit der Information über den Zweck und die Dauer der Geschäftsreise, der Unterbringzngsadresse sowie der Verpflichtung über die Übernahme der eventuell anfallenden Kosten;
- Einladung eines Ministeriums oder eines anderen Zentralexekutivorgans, einer staatlichen Institution, eines staatlichen Unternehmens oder einer staatlichen Organisation;
- Vertrag über Güter- und Personenkraftverkehr, sowie Lizenz für internationale Transporte;
- Bescheinigung eines Auslandsukrainers;
- Nachweis des touristischen Charakters der Reise gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über den Tourismus“;
- Einladung einer ukrainischen medizinischen Einrichtung;
- Bestätigung der Verwandschaft (Ehepartner, Eltern, Kinder) mit einem ukrainischen Staatsbürger;
- Nachweis des Immobilieneigentum des Antragsstellers in der Ukraine;
- Nachweis der staatlichen Registrierung von der ausländischen Investition in Wirtschaft der Ukraine in Auslandswährung in Höhe von mindestens 50 Tausend US Dollars;
- Bestätigung der Kommission für humanitäre Hilfe beim Ministerkabinett der Ukraine über die Einreise des Ausländers oder Staatenlosen zur Erteilung humanitärer Hilfe oder Ausübung karitativer Tätigkeit;
- Einladung einer religiösen Organisation, abgestimmte mit der staatlichen Behörde, die diese Organisation registriert hat, zum kurzfristigen Aufenthalt in der Ukraine für Verbreitung der religiösen Lehren, Durchführung der Religionsritualien oder andere kanonische Tätigkeit;
- Antrag des Leiters eines ausländischen Massenmediums auf die Erteilung eines Visums für einen ausländischen Korrespondenten oder Vertreter eines ausländischen Massenmediums im Falle der Einreise in die Ukraine zum kurzfristigen Aufenthalt zwecks Wahrnehmung seiner dienstlichen Pflichten;
- Antrag staatlicher Behörden ausländischer Staaten oder internationalen Organisationen.
III. Für die Beantragung des langfristigen Visums (Typ D)
- Vorschriftsgemäß beglaubigte Kopie der Genehmigung für die Beschäftigung eines Ausländers oder Staatenlosen, ausgestellt vom Staatlichen Beschäftigungszentrum;
- Kopie der Entscheidung über die Einwanderungsgenehmigung, ausgestellt von der territorialen Behörde oder Abteilung des Staatlichen Migrationsdienstes;
- Genehmigung des Außenministeriums der Ukraine für die Erteilung von Visa für Familienangehörige einer Person, der in der Ukraine der Flüchtlingsstatus gewährt wurde;
- Original der vorschriftsgemäß ausgestellten Einladung zum Studium;
Bei Beantragung eines Studentenvisums müssen zusätzlich die Unterlagen vorgelegt werden, die bei der entsprechenden ukrainischen Hochschule einzureichen sind:
1) Bildungszeugnis mit den erhaltenen Fachnoten;
2) Geburtsurkunde;
3) das bei der offiziellen Gesundheitsbehörde des Herkunftslandes beglaubigte Gesundheitszertifikat, das nicht früher als zwei Monate vor Einreise in die Ukraine ausgestellt wurde.
Das Bildungszeugnis, Gesundheitszertifikat und Geburtsurkunde müssen legalisiert werden oder mit Stempel „Apostille“ bei den zuständigen Behörden des Ausstellungslandes beglaubigt sein, sowie ins Ukrainische von einem vereidigtem Übersetzer übersetzt werden.
- Einladung einer staatlichen Institution, eines Unternehmens oder einer Organisation, die/ das Empfänger der internationalen technischen Hilfe ist;
- Einladung einer religiösen Organisation, abgestimmte mit der staatlichen Behörde, die diese Organisation registriert hat, zum langfristigen Aufenthalt in der Ukraine für Verbreitung der religiösen Lehren, Durchführung der Religionsritualien oder andere kanonische Tätigkeit;
- Einladung einer vorschriftsgemäß registrierten Filiale, Abteilung, Vertretung oder einer anderen Struktureinheit einer gesellschaftlichen (Nichtregierungs-) Organisation eines ausländischen Staates;
- Einladung einer vorschriftsgemäß registrierten Vertretung eines ausländischen Wirtschaftssubjekts, abgestimmt mit dem Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel;
- Einladung einer vorschriftsgemäß registrierten Filiale oder Vertretung einer ausländischen Bank;
- Antrag eines ausländischen Massenmediums, abgestimmt mit dem Staatlichen Komitee für Fernsehen und Radio;
- Nachweis des Reisezwecks, ausgestellt vom Verwaltungsorgan für die Organisation und Durchführung des Finalteils der Europa-Fußballmeisterschaft 2012 in der Ukraine;
- Anträge ausländischer Behörden oder internationalen Organisationen auf die Ausstellung von Visa für die in die Ukraine zum langfristigen Aufenthalt zwecks Wahrnehmung ihrer Pflichten einreisenden Mitarbeiter diplomatischer und konsularischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen und deren Vertretungen als auch ihre Familienangehörigen;
- Einladung einer entsprechenden staatlichen Behörde, die für Implementierung der kulturellen und wissenschaftlichen Programme, sowie Bildungs- und Volontär-Programme zuständig ist, oder Einladung der vorschriftsgemäß registrierten Volontär-Organisation;
- ein Dokument, das die Ehe mit der Bürger oder Bürgerin der Ukraine bestätigt;
- ein Dokument, das die Zugehörigkeit zur Familienmitglieder eines Ausländers oder einer staatlosen Person bestätigt, die eine Bescheinigung für zeitweilige oder ständige Wohnsitz in der Ukraine haben (die ausländische Dokumente sollen legalisiert oder, beziehungsweise, mit Apostille beglaubigt werden und, dann von einem beeidigten Dolmetscher übersetzt werden), Kopie der entsprechenden Bescheinigung, sowie Bestätigung über benötigte finanziellen Unterhalt der Familienmitglieder in der Ukraine;
- Andere Dokumente, sofern dies in internationalen Verträgen der Ukraine vorgesehen ist.
Die Einreise der Ausländer in die vorübergehend besetzten Gebiete auf der Halbinsel Krim und im Osten der Ukraine bedarf einer Sondergenehmigung des Migrationsdienstes der Ukraine.
On June 4, 2015 the Cabinet of Ministers of Ukraine adopted the Resolution № 367 “Procedure for entry to the temporarily occupied territory of Ukraine and exit from it”, which regulates, apart from other things, the entry and exit of foreigners and stateless persons, taking into consideration the Law of Ukraine “On guaranteeing the rights and freedoms of citizens and the legal regime on the temporarily occupied territory of Ukraine”.
According to the Procedure the entry of foreigners and stateless persons to the temporarily occupied territory of Ukraine and exit from it is allowed only through the checkpoints foreseen by this Procedure with presenting a valid passport and special permission issued by the territorial body of the State Migration Service of Ukraine.
The list of checkpoints is listed in Appendix 1 to the Procedure. Persons, violating the order of entry to and exit from the temporarily occupied territory of Ukraine, set by this Procedure, will be brought to justice.
Ministry of Foreign Affairs of Ukraine once again emphasizes the need to comply with the valid procedure of visiting the Autonomous Republic of Crimea and Sevastopol.
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