Am 16. April 2017, gemäß der Verordnung der Ministerkabinett der Ukraine vom 01.03.2017 Nr. 118, traten die geänderte Visumausstellungsregelung in Kraft.
Die erneuerte Regelung sind zum Zweck der Vereinheitlichung der Visumseinwanderungspolitik der Ukraine und der Europäischen Union ausgearbeitet und eingesetzt geworden.
Was ist aufgrund der Änderung erleichtert und verbessert
Bearbeitungsfrist eines Visumsantrag verkürzet bis 10 Tagen, bei der Sofortbearbeitung – bis 5 tagen.
Konsularische Gebühr für die Visumausstellung bis 61,- Euro herabgesetzt
Die Vorlegung einer von der territorialen Behörde oder Abteilung des Staatlichen Migrationsdienstes Einladung ist abgeschoben;
Anstatt könnten die offizielle Einladungen von der juristischen Personen, sowie die notariell beglaubigte Einladungen von privaten Personen, vorgelegt werden.
Dauer des ausgestellten langfristigen Visums „Typ D“, das ab 16.04.2017 als mehrmalige („Multivisum“) zur Verfügung steht, wird bis zu 90 Tagen verlängert.
Die Visumerleichterungsverfahren gelten in Verbindung mit der Visum-online-Anmeldung: http://visa.mfa.gov.ua