Bis zum 1. September 2018 nimmt das Generalkonsulat der Ukraine in München Anträge auf Förderung von den mit der Ukraine verbundenen Projekten in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg für das Jahr 2019. Die Förderung erfolgt in Rahmen des Haushaltsprogramms 1401110 in allen diplomatischen und konsularischen Missionen der Ukraine. Die Auswahl der Projekte erfolgt im Außenministerium der Ukraine im Herbst dieses Jahres.
Nichtregierungsorganisationen, ukrainische Gemeinden Vereine, Kultur-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen usw. können staatliche Unterstützung der Ukraine beantragen. Gefördert werden Projekte die mit der ukrainischen Kultur verbunden oder auf Dialog zwischen ukrainischen und deutschen Gesellschaften gerichtet sind. Die Projekte sollen im Jahre 2019 in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg durchgeführt werden. Berücksichtigt können nur vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Anträge werden.
Bei der Auswahl von Projekten wird den Initiativen Priorität gegeben, die nicht vollständige sondern zusätzliche Finanzierung erfordern.
Bitte senden Sie Ihre Anträge bis zum 1. September 2018 an E-Mail [email protected] mit dem Thema „Förderung des Projektes“.
Mit eventuellen Rückfragen wenden Sie sich an Konsulin Iryna Shum [email protected]
Antragformular:
18_0718____.docx (Ukrainisch)
18_0724_____deu.docx (Deutsch)