Alle ausländischen Staatsbürger, unabhängig vom Herkunftsland, müssen einen Versicherungspolice (Bescheinigung, Zeugnis) haben, der von einer in der Ukraine registrierten Versicherungsgesellschaft oder einer ausländischen Versicherungsfirma mit dem Assistance-Service in der Ukraine (ukrainische Partner-Versicherungsfirma) ausgestellt wurde. Die Deckung der versicherung muss unter anderem die Behandlung von COVID-19 und bei Bedarf Selbstisolation in der Ukraine beinhalten.
Kein Test ist erforderlich für Kinder bis 12 Jahre.
Keine Selbstisolation ist für die Kinder bis 18 Jahre vorgesehen.
Offizielle Informationen über die Überquerung der Staatsgrenze auf der Webseite des Grenzdienstes https://dpsu.gov.ua/en/
Aktuelle Informationen auch immer unter https://visitukraine.today/ (ein NGO-Projekt in Partnerschaft mit dem ukrainischen Grenzdienst)