Am 4. Juni 2015 ist die Verordnung §367 des Ministerkabinetts der Ukraine über die Regelung zur Einreise, sowie zur Ausreise in/aus vorübergehend okkupierten Territorien der Ukraine in Kraft getreten.
Wichtige Hinweise bezüglich der Ein-/Ausreise (Auszug für Ausländer und Staatenlosen):
- Ausländische Bürger und staatenlosen Personen müssen einen Reisepass und eine Sondergenehmigung von Migrationsdienst nachweisen.
- Sondergenehmigung muss bei der territorialen Behörden des Migrationsdienst der Ukraine beantragt werden. Für die Beantragung der Sondergenehmigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- einen Antrag;
- einen gültigen Reisepass;
- einen Nachweis des legalen Aufenthalts in der Ukraine;
- eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten mit einer ukrainischen Übersetzung;
- Dokumente, die den Zweck der Reise in das okkupierte Territorium begründen;
- einen Nachweis für finanzielle Absicherung;
- drei Passbilder, Format 3,5x4,5.
- Verstöße gegen die Regelung zur Ein-/Ausreise in/aus das okkupierte Territorium werden rechtlich verfolgt.
UPDATE: Temporary entry and exit procedures for citizens of Ukraine and foreigners (stateless persons) visiting the uncontrolled territory as of June 16, 2015 (extracts)